Was geschieht mit Grabstein und Grabschmuck?
Grabstein, Einfassung und persönliche Gegenstände gehören grundsätzlich zur Grabstätte beziehungsweise den Nutzungsberechtigten. Vor der Auflösung stimmen wir deshalb mit Ihnen ab, ob einzelne Gegenstände erhalten bleiben sollen oder fachgerecht entfernt und entsorgt werden können.
Auch Grabsteine und weitere feste Bestandteile müssen bei einer vollständigen Grabauflösung entfernt werden. Gerne übernehmen wir diese Arbeiten für Sie.
Der Aufwand richtet sich nach der Grabstätte.
Wie umfangreich eine Grabauflösung ist, hängt von der Größe und Art der Grabstätte sowie von Grabmal, Einfassungen und den Gegebenheiten vor Ort ab. Gerne besprechen wir mit Ihnen vorab, welche Arbeiten erforderlich sind.
Den Ort des Gedenkens in Erinnerung behalten.
Bevor die Grabstätte aufgelöst wird, halten wir sie auf Wunsch noch einmal fotografisch fest. So bleibt Ihnen eine persönliche Erinnerung an den bisherigen Ort des Gedenkens erhalten.
Wir unterstützen Sie bei der anstehenden Grabauflösung.
Für ein persönliches Gespräch nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin, damit wir den Ablauf, Ihre Wünsche und die nächsten Schritte in Ruhe mit Ihnen besprechen können.
